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Kreditinformationen


Giftige Online-Kultur

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 21,25 Stunden Weiterbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte heb die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du für die Teilnahme bekommst, auf und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 




Aufschlüsselung der Weiterbildungscredits nach Veranstaltung


Giftige Kultur | Teil I

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Verfügbare Credits:
Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 6,25 Stunden Weiterbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte speicher die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du für die Teilnahme bekommst, und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 


Giftige Kultur | Teil II

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Verfügbare Credits:
Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Die Kreditdetails findest du im ersten Modul.

Giftige Kultur | Teil III

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Verfügbare Credits:
Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Die Kreditdetails findest du im ersten Modul.

Verlängerte Jugend | Teil I

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 6,75 Stunden Weiterbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte speichere die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du nach Abschluss der Aktivität bekommst, und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 


Verlängerte Jugend | Teil II

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Verfügbare Credits:
Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Die Kreditdetails findest du im ersten Modul.

Verlängerte Jugend | Teil III

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Die Kreditdetails findest du im ersten Modul.

„Freinde“

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 3,0 Stunden Fortbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte heb die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du für die Teilnahme bekommst, auf und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 


Grenzen setzen

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 1,25 Stunden Fortbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte speichere die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du nach Abschluss der Fortbildung bekommst, und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 


Die Millennial-Liebesverbindung

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 2,0 Stunden Fortbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte heb die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du für die Teilnahme bekommst, auf und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären. 


Mit Arschlöchern arbeiten

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Sonstiges / Keine Zuständigkeit
Selbststudium-Punkte

Dieses Selbststudienprogramm umfasst 2,0 Stunden Fortbildung. Die Anforderungen für die Anrechnung von Leistungspunkten und die Zulassungen sind je nach Land und örtlichen Aufsichtsbehörden unterschiedlich. Bitte heb die Kursbeschreibung und das Abschlusszertifikat, das du für die Teilnahme bekommst, auf und wende dich an deine örtliche Aufsichtsbehörde, um die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen und Anforderungen zu klären.